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   KG, 09.04.2001 - 12 U 10631/99   

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https://dejure.org/2001,15541
KG, 09.04.2001 - 12 U 10631/99 (https://dejure.org/2001,15541)
KG, Entscheidung vom 09.04.2001 - 12 U 10631/99 (https://dejure.org/2001,15541)
KG, Entscheidung vom 09. April 2001 - 12 U 10631/99 (https://dejure.org/2001,15541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls; Berücksichtigung eines Mitverschuldens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 9; StVO § 25 Abs. 3; BGB § 254 § 843 § 847
    Haftungsverteilung bei einem Unfall eines Kraftfahrers mit einem Fußgänger; Schmerzensgeld für laterale Tibiakopffraktur; Ersatz der Kosten einer Haushaltshilfe

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 13.04.2000 - 12 U 7999/97

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger;

    Auszug aus KG, 09.04.2001 - 12 U 10631/99
    Die vom Landgericht auf S. 5 f. seiner Entscheidung aufgezeigten Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers im Straßenverkehr und des Fußgängers beim Überschreiten einer Fahrbahn entsprechen der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. April 2000 - 12 U 7999/97 -).

    Wenn das Verschulden des Fußgängers und dasjenige des Kraftfahrers etwa gleich schwer wiegen, haftet Letzterer wegen der zu berücksichtigenden Betriebsgefahr nach einer Quote zu 2/3 (st. Rspr. des Senats, VerkMitt 1985, 3 f. Nr. 4; Urteil vom 13. April 2000 - 12 U 7999/97 - ).

    Auch die Grundsätze zur Bemessung des Schmerzensgeldes hat das Landgericht auf S. 7 (allerdings nur erster Absatz) seiner Entscheidung zutreffend wiedergegeben ( KG, Urteil vom 13. April 2000 - 12 U 7999/97 - ).

  • BGH, 04.11.1975 - VI ZR 217/73

    Voraussetzungen des Feststellungsinteresses

    Auszug aus KG, 09.04.2001 - 12 U 10631/99
    Weil die Klägerin einen Dauerschaden erlitten hat, der sich dahin auswirkt, dass die fortdauernde unfallbedingte Beeinträchtigung mit einer MdE von 25 % anzunehmen ist, ist es mit dem Landgericht vertretbar, ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung des Rechtsverhältnisses im Sinne des § 256 ZPO bezüglich künftiger materieller Schäden zu bejahen (BGH VersR 1976, 291, 292) und diesen Anspruch gleichfalls als begründet zu erachten, allerdings abweichend von der Ansicht des Landgerichts nach einer Quote zu 2/3, wie bereits teilweise ausgeführt worden ist.
  • KG, 10.05.1984 - 12 U 1387/83

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers

    Auszug aus KG, 09.04.2001 - 12 U 10631/99
    Wenn das Verschulden des Fußgängers und dasjenige des Kraftfahrers etwa gleich schwer wiegen, haftet Letzterer wegen der zu berücksichtigenden Betriebsgefahr nach einer Quote zu 2/3 (st. Rspr. des Senats, VerkMitt 1985, 3 f. Nr. 4; Urteil vom 13. April 2000 - 12 U 7999/97 - ).
  • OLG Koblenz, 12.12.2011 - 12 U 1110/10

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines Autofahrers mit einem die

    In Ansehung der Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeuges bemisst der Senat die Haftungsquote der Beklagten auf 80 % (vgl. für ein gleich schweres Verschulden BGH VersR 1977, S. 86; OLG Karlsruhe VersR 1982, S. 1149; KG, Urteil vom 9. April 2001 - Az. 12 U 10631/99 [juris]).
  • LG Köln, 20.06.2014 - 16 O 448/13

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei einem leichten Fall einer Tibiakopffraktur in

    So hat etwa das KG Berlin (Urteil vom 09.04.2001, Az. 12 U 10631/99) für eine Tibiakopffraktur ein Schmerzensgeld von 3.000 EUR bei einem hälftigen Mitverschulden anerkannt, wobei die Geschädigte 14 Tage stationär behandelt wurde und zwei Monate einen Gipsverband am Bein tragen mußte.
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